Schulungsraum_Apotheken_Videoschulung-Elementarwissen

Videoschulung „Datenschutz in Apotheken – Elementarwissen“

Liebe Kundin, lieber Kunde,

herzlich willkommen zu Ihrer webbasierten Videoschulung „Datenschutz in Apotheken – Elementarwissen“ innerhalb des virtuellen Schulungsraums!

Für die Durchführung Ihrer Videoschulung benötigen Sie folgende unten abrufbare Komponenten:

  • Schulungsvideo „Datenschutz in Apotheken – Elementarwissen“
  • Informationsblatt zum Schulungsablauf für alle Teilnehmer/innen
  • Notizformular für alle Teilnehmer/innen
  • Teilnahmebescheinigung für alle Teilnehmer/innen
  • Feedbackbogen für alle Teilnehmer/innen
  • Formular „Nachweis der Schulung“ für Sie als Verantwortliche/r

Bitte drucken Sie sämtliche Unterlagen aus:
„Informationsblatt“ sowie „Notizformular“ sind allen Teilnehmer/innen vor Beginn und „Teilnahmebescheinigung“ sowie „Feedbackbogen“ nach Beendigung der Schulung auszuhändigen.
Gerne möchte ich meine Schulungsangebote in Ihrem Sinne kontinuierlich verbessern. Daher bitte ich Sie herzlich um Ihre Unterstützung, indem Sie mir die ausgefüllten Feedbackbögen gesammelt übermitteln.
Im Sinne Ihrer Rechenschaftspflicht nutzen Sie bitte das Formular „Nachweis der Schulung“, um die Durchführung der Schulung zu dokumentieren und sich von Ihren Mitarbeiter/innen deren Teilnahme an der Schulung schriftlich bestätigen zu lassen.

Das Schulungsvideo selbst ist über alle gängigen Webbrowser abspielbar und benötigt keine Audiofunktion. Während der Videowiedergabe sollten alle bereits laufenden Anwendungen beendet und alle anderen geöffneten Browser-Fenster geschlossen werden, um bspw. eventuell auftretende Verbindungsstörungen zu vermeiden. Für einen reibungslosen Schulungsbeginn sowie eine bessere Lesbarkeit empfiehlt es sich, das Video bereits für Teilnehmer/innen im Vollbildmodus vorzubereiten. Den entsprechenden Button finden Sie unten rechts am Videoplayer.

Details zum Schulungsablauf entnehmen Sie bitte dem o.g. Informationsblatt.

Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, sofern Sie bezüglich der technischen bzw. organisatorischen Durchführung Ihrer Schulung ergänzende Erläuterungen benötigen.

Ihr
Lars Rapp

Grundrecht
auf informationelle Selbstbestimmung

„Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“

(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15.12.1983)

Schutz personenbezogener Daten

„Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.“

(Art. 8 Charta der Grundrechte der EU)

© Copyright 2022 – Urheberrechtshinweis

Die Inhalte dieses Internetangebotes – das Schulungsvideo sowie die dazugehörigen Unterlagen – sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, bei „Lars Rapp – Datenschutz.Beratung.“. Die Weitergabe und sonstige Nutzung dieser Inhalte ist untersagt.