Datenschutz.Beratung.
- Spezialisiert.
- Qualifiziert.
- Bedarfsgerecht.
- Sicher.
Fokus
Personenbezogene Daten sind in unserer globalisierten Informationsgesellschaft ein außerordentlich kostbares Gut, deren Schutz und mithin der Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung jedes Einzelnen unverzichtbar sind.
Eine ausgesprochen hohe Bedeutung hat Datenschutz im Bereich der Heilberufe, da bspw. Arzt-, Physio- oder Ergotherapiepraxen sowie Apotheken äußerst schutzbedürftige und sensible Daten verarbeiten: personenbezogene Gesundheitsdaten. Diese sind durch spezielle datenschutzrechtliche Regelungen ausdrücklich geschützt und unterliegen ferner der Verschwiegenheitspflicht. Verantwortliche haben daher eine besondere Verpflichtung zur datenschutzkonformen Verarbeitung personenbezogener Daten.
Ein praxis- bzw. betriebsweit implementiertes hohes Datenschutzniveau sowie eine gelebte Datenschutzkultur sind folglich sehr wertvolle Qualitätsmerkmale:
Sie bewirken eine positive Reputation hinsichtlich Vertrauens- und Glaubwürdigkeit, sichern die Schweigepflicht, schaffen Wettbewerbsvorteile und bewahren vor erheblichen Bußgeldern.
Im Fokus meiner Datenschutz-Beratungsangebote stehen die qualifizierte Beratung und Unterstützung von Verantwortlichen heilberuflicher Einrichtungen, z.B. Praxis- oder Apothekeninhaber, bei ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Umsetzung und Einhaltung der komplexen datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Rahmen der DS-GVO sowie des BDSG, um für sie in ihrer Organisation ein höchstmögliches Datenschutzniveau bedarfsgerecht aufzubauen und eine gelebte Datenschutzkultur nachhaltig zu etablieren.
Beratungsportfolio
In Bezug auf die folgenden Datenschutz-Beratungsangebote für Heilberufe stehe ich Ihnen als Ihr qualifizierter Dienstleister vertrauensvoll zur Seite:
Ihr externer Datenschutzbeauftragter
Ihr Datenschutzberater
Leistungen im Detail
In Abhängigkeit Ihres aus dem o. g. Portfolio gewählten Beratungsangebots beinhaltet dieses bedarfsgerecht eine Auswahl insbesondere der folgenden datenschutzspezifischen Leistungsbausteine, hinsichtlich derer ich Sie kompetent berate und unterstütze:
Datenschutzniveau bestimmen
Ist-Zustand datenschutzrelevanter Prozesse analysieren und Optimierungspotential identifizieren
Betroffenenrechte garantieren
z.B. Betroffeneninformationen und Verfahren zur Auskunftserteilung ausarbeiten
Datenschutzpannen managen
z.B. Verfahren zum Umgang mit Datenschutzverletzungen samt Meldepflichten erarbeiten
Externe Kommunikation
Funktionen Ansprechpartner für Betroffene und Kooperationspartner der Aufsichtsbehörden übernehmen
Datenschutzgrundsätze gewährleisten
z.B. mithilfe frühzeitiger Technikgestaltung und datenschutz-freundlicher Voreinstellungen
Sicherheit der Verarbeitung
Risiken analysieren sowie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) treffen
Mitarbeiter einbinden
z.B. Beschäftigte schulen und auf Beachtung datenschutzrechtlicher Anforderungen verpflichten
Auftragsverarbeiter einbinden
z.B. mit Auftragnehmern interagieren und Verträge auf formale Korrektheit hinsichtlich der Pflichtinhalte prüfen
Löschkonzept entwickeln
z.B. Löschroutinen angesichts gesetzlicher Aufbewahrungspflichten implementieren
Datenschutzkonformität kontrollieren
Einhaltung DS-GVO und BDSG sowie Datenschutzstrategien des Verantwortlichen überwachen
Rechenschaftspflicht genügen
z.B. 'Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten' erstellen und führen
Rechtmäßigkeit klären
z.B. datenschutzkonforme Einwilligungserklärungen konzipieren und berechtigte Interessen abwägen
Datenschutz-Management-System
Datenschutzmaßnahmen planen, umsetzen, dokumentieren, evaluieren und optimieren
Datenschutzkonforme Web-Präsenz
z.B. Leistungsspektrum der Website analysieren und relevante Datenschutzerklärung erstellen
Datenschutz-Folgenabschätzung
z.B. Verarbeitungsrisiken einschätzen und Optionen von Risikobehandlungen ermitteln
Virtueller Schulungsraum
Ihre Vorteile
Ihre Pflicht zur Mitarbeiter-Schulung
Die Verpflichtung für Verantwortliche, ihre Mitarbeiter zum Datenschutz zu schulen, ergibt sich bereits mittelbar aus Art. 39 Abs. 1 lit. b DS-GVO, in dem die DS-GVO in jedem Fall von durchgeführten Schulungen ausgeht.
Ferner sind Verantwortliche gem. Art. 5 Abs. 2 DS-GVO für die Einhaltung der datenschutzkonformen Verarbeitung von personenbezogenen Daten verantwortlich und müssen dies nachweisen können. Und gem. Art. 24 Abs. 1 DS-GVO müssen Verantwortliche geeignete Maßnahmen umsetzen, um sicherzustellen und nachzuweisen, dass Datenverarbeitungen gemäß der DS-GVO erfolgen. Einer solchen Verantwortung und Nachweispflicht können Inhaber für ihre Praxis bzw. Apotheke ohne regelmäßige Datenschutz-Schulungen ihrer Mitarbeiter zweifellos nicht nachkommen.
Ihre gebuchte Schulung
Kundenservice
Der Kundenbereich: ein umfangreiches Download- und Informationsportal rund um das Thema Datenschutz für Heilberufe als exklusiver Service für meine Kunden.
Beratungstermin vereinbaren
- per Telefon: +49(0)157/38104966
- per E-Mail: beratung@rapp-datenschutz.de
- per Kontaktformular: